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LAG Hamm, Ur­teil vom 13.02.2012, 2 Sa 768/11

   
Schlagworte: Diskriminierung, Diskriminierung: Weltanschauung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Aktenzeichen: 2 Sa 768/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 13.02.2012
   
Leitsätze: Eine Feststellungsklage ist nicht geeignet, die Klagefrist des § 61 b ArbGG zu wahren. Eine Teilfeststellung eines Schadens, ohne dass der Schadensteil abgrenzbar wäre, ist unzulässig. Im Übrigen Einzelfall.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 17.03.2011, 3 Ca 2957/10
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, 8 AZR 482/12
   

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