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BAG, Ur­teil vom 12.01.2006, 2 AZR 126/05

   
Schlagworte: Änderungskündigung, Arbeitnehmerüberlassung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 126/05
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.01.2006
   
Leitsätze: Eine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist nicht allein deshalb sozial gerechtfertigt, weil eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit vorsieht, durch Parteivereinbarung einen geringeren (tariflichen) Lohn festzulegen, als er dem Arbeitnehmer bisher gesetzlich oder vertraglich zustand.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 2.6.2004, 3 Ca 355/04
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.2.2005, 8 Sa 1756/04
   

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