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ArbG Her­ford, Ur­teil vom 18.02.2011, 2 Ca 1394/10

   
Schlagworte: Kündigung: Außerordentlich, Beleidigung
   
Gericht: Arbeitsgericht Herford
Aktenzeichen: 2 Ca 1394/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.02.2011
   
Leitsätze: Soweit Romanveröffentlichungen von Arbeitnehmern unter den Schutz von Art. 5 Abs. 3 GG fallen und keine Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, kann eine außerordentliche Kündigung keinen Erfolg haben.
Vorinstanzen:
   

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