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ARBEITSRECHT AKTUELL // 19/253

Ent­las­tung na­her An­ge­hö­ri­ger von Re­gress­kos­ten bei Pfle­ge

Rück­griff auf Kin­der und El­tern we­gen Pfle­ge­kos­ten wird be­schränkt.
Altenpflegerin, Seniorin

13.11.2019. Das Ge­setz zur Ent­las­tung un­ter­halts­ver­pflich­te­ter An­ge­hö­ri­ger in der So­zi­al­hil­fe und in der Ein­glie­de­rungs­hil­fe (An­ge­hö­ri­gen-Ent­las­tungs­ge­setz) soll Kin­der und El­tern, die pfle­ge­be­dürf­ti­gen und/oder be­hin­der­ten Leis­tungs­be­zie­hern zum Un­ter­halt ver­pflich­tet sind, vor Re­gress­an­sprü­chen des So­zi­al­am­tes und (ab 2020) der kom­mu­na­len Trä­ger der Ein­glie­de­rungs­hil­fe schüt­zen. Das hat der Bun­des­tag am 07.11.2019 be­schlos­sen.

Es geht da­bei um die sog. Un­ter­halts­her­an­zie­hung, die sich aus der Nach­ran­gig­keit (Sub­si­dia­ri­tät) der So­zi­al­hil­fe und der Ein­glie­de­rungs­hil­fe er­gibt.

Bis­lang müs­sen er­wach­se­ne Kin­der pfle­ge­be­dürf­ti­ger El­tern, die Leis­tun­gen der So­zi­al­hil­fe oder der Ein­glie­de­rungs­hil­fe er­hal­ten, mit For­de­run­gen der Äm­ter rech­nen. Das gilt auch für El­tern be­hin­der­ter Kin­der, die Ein­glie­de­rungs­hil­fe er­hal­ten.

Denn wenn die Leis­tungs­emp­fän­ger ih­ren Pfle­ge­be­darf nicht mit ei­ge­nem Ein­kom­men oder Ver­mö­gen tra­gen kön­nen, aber da­für Un­ter­halts­an­sprü­che ge­gen­über Kin­dern oder El­tern ha­ben, ge­hen die­se Un­ter­halts­an­sprü­che kraft Ge­set­zes bis zur Hö­he der ge­währ­ten Leis­tun­gen auf den So­zi­al­hil­fe­trä­ger über.

Das soll künf­tig erst der Fall sein, wenn der zum Un­ter­halt ver­pflich­te­te An­ge­hö­ri­ge über ein Jah­res­brut­to­ein­kom­men von mehr als 100.000,00 EUR ver­fügt.

Mit der Neu­re­ge­lung wird ei­ne Ver­ein­ba­rung des Ko­ali­ti­ons­ver­trags zwi­schen CDU/CSU und SPD um­ge­setzt, auf das Ein­kom­men der Kin­der von pfle­ge­be­dürf­ti­gen El­tern künf­tig erst ab ei­nem Ein­kom­men von über 100.000,00 EUR im Jahr zu­rück­zu­grei­fen.

Ver­tre­ter der gro­ßen Ko­ali­ti­on be­to­nen, dass da­mit auch die Leis­tun­gen von An­ge­hö­ri­gen an­er­kannt wer­den sol­len, die sich um ih­re pfle­ge­be­dürf­ti­gen El­tern oder Kin­dern küm­mern.

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier:

Letzte Überarbeitung: 28. September 2021

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