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Entlastung naher Angehöriger von Regresskosten bei Pflege
13.11.2019. Das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) soll Kinder und Eltern, die pflegebedürftigen und/oder behinderten Leistungsbeziehern zum Unterhalt verpflichtet sind, vor Regressansprüchen des Sozialamtes und (ab 2020) der kommunalen Träger der Eingliederungshilfe schützen. Das hat der Bundestag am 07.11.2019 beschlossen.
Es geht dabei um die sog. Unterhaltsheranziehung, die sich aus der Nachrangigkeit (Subsidiarität) der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe ergibt.
Bislang müssen erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern, die Leistungen der Sozialhilfe oder der Eingliederungshilfe erhalten, mit Forderungen der Ämter rechnen. Das gilt auch für Eltern behinderter Kinder, die Eingliederungshilfe erhalten.
Denn wenn die Leistungsempfänger ihren Pflegebedarf nicht mit eigenem Einkommen oder Vermögen tragen können, aber dafür Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern oder Eltern haben, gehen diese Unterhaltsansprüche kraft Gesetzes bis zur Höhe der gewährten Leistungen auf den Sozialhilfeträger über.
Das soll künftig erst der Fall sein, wenn der zum Unterhalt verpflichtete Angehörige über ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000,00 EUR verfügt.
Mit der Neuregelung wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD umgesetzt, auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen von über 100.000,00 EUR im Jahr zurückzugreifen.
Vertreter der großen Koalition betonen, dass damit auch die Leistungen von Angehörigen anerkannt werden sollen, die sich um ihre pflegebedürftigen Eltern oder Kindern kümmern.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz), Gesetzentwurf der Bundesregierung, vom 23.09.2019, Bundestag Drucks.19/13399
- Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Sten. Protokoll der 124. Sitzung, 07.11.2019, S.15429A: Dritte Beratung und Annahme des Angehörigen-Entlastungsgesetzes
Letzte Überarbeitung: 28. September 2021
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