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Bonusklage nach Eigenkündigung scheitert an falscher Begründung

19.03.2024. Ein Senior Manager verklagte nach Eigenkündigung seinen Ex-Arbeitgeber auf Auskunft und Zahlung eines Bonus, dessen Höhe vom Unternehmensergebnis abhängt. Er berief sich sowohl auf den Arbeitsvertrag und eine Betriebsvereinbarung als auch auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg wies die Klage ab, da die Auskunft bereits erteilt wurde und der Anspruch damit erloschen war. Auch die Forderung nach einer Eidesstattlichen Versicherung wurde abgelehnt, da keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Auskunft vorlagen: ArbG Hamburg, Urteil vom 28.02.2024, 3 Ca 42/23
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 07|2024 Arbeitsgericht Hamburg: Begründung einer Zahlungsklage mit mehreren Lebenssachverhalten
Handbuch Arbeitsrecht: Bonus
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
Handbuch Arbeitsrecht: Leitender Angestellter
Letzte Überarbeitung: 12. April 2025
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