HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT AKTUELL // 24/005

An­spruch auf Aus­stat­tung des Be­triebs­rats

Ein Be­triebs­rat kann vom Ar­beit­ge­ber die Be­reit­stel­lung tech­ni­scher Ge­rä­te für Vi­deo­kon­fe­ren­zen ver­lan­gen, wenn er ent­spre­chen­de Sit­zun­gen in sei­ner Ge­schäfts­ord­nung fest­ge­legt hat: Lan­des­ar­beits­ge­richt Mün­chen, Be­schluss vom 07.12.2023, 2 TaBV 31/23
Startup Software-Computer-Firma, modernes Büro

01.02.2024. Der Be­triebs­rat ei­nes Tex­til­händ­lers for­der­te drei Ta­bletts oder Note­books für vir­tu­el­le Sit­zun­gen, da das vor­han­de­ne Bü­ro nur über ei­nen sta­tio­nä­ren PC oh­ne Ka­me­ra und Mi­kro­fon ver­füg­te. Der Ar­beit­ge­ber lehn­te dies ab.

Das Ar­beits­ge­richt (ArbG) Mün­chen wies den An­trag ab, doch das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Mün­chen hob die Ent­schei­dung auf und ver­pflich­te­te den Ar­beit­ge­ber zur Be­reit­stel­lung der Ge­rä­te. Es be­ton­te, dass der Be­triebs­rat selbst über di­gi­ta­le Sit­zun­gen ent­schei­det: LAG Mün­chen, Be­schluss vom 07.12.2023, 2 TaBV 31/23

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ent­schei­dung fin­den Sie hier: Up­date Ar­beits­recht 02|2024 LAG Mün­chen: Lap­tops für den Be­triebs­rat für Be­triebs­rats­sit­zun­gen per Vi­deo­kon­fe­renz

 

Hand­buch Ar­beits­recht: Be­triebs­rat

Letzte Überarbeitung: 21. März 2025

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Bewertung:

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 

Für Personaler, betriebliche Arbeitnehmervertretungen und andere Arbeitsrechtsprofis: "Update Arbeitsrecht" bringt Sie regelmäßig auf den neusten Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Informationen zu den Abo-Bedingungen und ein kostenloses Ansichtsexemplar finden Sie hier:

Alle vierzehn Tage alles Wichtige
verständlich / aktuell / praxisnah

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

© 1997 - 2025:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de