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Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen widerrechtlicher Drohung
02.06.2021. Anstatt einseitig eine Kündigung auszusprechen, können beide Parteien durch einen Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis beendigen. Das ist besonders dann für den Arbeitgeber vorteilhaft, wenn er einen Kündigungsschutzprozess vermeiden möchte oder den Arbeitnehmer nicht kündigen kann.
Um den Arbeitnehmer zur Unterschrift eines solchen Vertrages zu bringen, droht ein Arbeitgeber öfters mit einer Kündigung. Dies ist grundsätzlich zulässig, soweit ein "verständiger" Arbeitgeber eine solche Kündigung ernsthaft in Betracht ziehen dürfte.
Ist dagegen die Zwei-Wochenfrist zur außerordentlichen Kündigung bereits abgelaufen, darf ein Arbeitgeber nicht mehr mit dieser drohen. Ansonsten kann ein Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nachträglich anfechten gem. § 123 Abs. 1 Fall 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
So urteilte auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer aktuellen Entscheidung: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2021, 23 Sa 1381/20.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 11|2021 LAG Berlin-Brandenburg: Aufhebungsvertrag unter Androhung einer fristlosen Kündigung nach Ablauf der Zweiwochenfrist.
Letzte Überarbeitung: 28. September 2021
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