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Versetzungsklausel
Eine Versetzungsklausel oder, was dasselbe bedeutet, ein Versetzungsvorbehalt ist eine arbeitsvertragliche Klausel, mit der der Arbeitgeber seine Möglichkeiten, den Arbeitnehmer durch einseitige Anordnung zu versetzen, erweitert. Eine Versetzungsklausel ist für den Arbeitnehmer mit erheblichen Nachteilen verbunden, wenn sich der Arbeitgeber mit ihr z.B. das Recht vorbehalten hat, den Arbeitnehmer in eine andere Stadt oder gar ins Ausland zu versetzen. Dagegen ist der Vorbehalt, dem Arbeitnehmer andere Arbeitsaufgaben zuzuweisen, für den Arbeitnehmer weniger nachteilig.
Da der Arbeitnehmer in aller Regel keinen Einfluss auf den Inhalt einer Versetzungsklausel nehmen kann, ist sie in aller Regel Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers. Daher überprüfen die Arbeitsgerichte, ob Versetzungsklauseln aus Arbeitnehmersicht verständlich sind und keine unangemessene Benachteiligung enthalten, da sie andernfalls unwirksam sind. Eine Versetzungsklausel enthält z.B. eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers, wenn sich der Arbeitgeber mit ihr vorbehält, den Arbeitnehmer mit geringer zu bewertenden Aufgaben zu betrauen, d.h. zu „degradieren“.
Informationen zum Thema Versetzungsklausel finden Sie unter Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Versetzungsvorbehalt, Versetzungsklausel.
Letzte Überarbeitung: 7. Juli 2017
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