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Zeitarbeit
Zeitarbeit ist das - in der Regel zeitlich begrenzte - Ausleihen eines Arbeitnehmers zur Arbeit in dem Betrieb eines Dritten, des "Entleihers". Statt von Zeitarbeit spricht man auch von Leiharbeit oder von Arbeitnehmerüberlassung.
Bei der Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung fallen Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung auseinander: Der Arbeitsvertrag des Leiharbeitnehmers besteht mit dem Verleiher, die Arbeitsleistung erfolgt beim Entleiher.
Nähere Informationen zum Thema Zeitarbeit finden Sie unter dem Stichwort "Arbeitnehmerüberlassung".
Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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