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07: Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (kurz: „SGB VI“) regelt in sechs Kapiteln und mehr als 300 Paragraphen, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung (GKV) versichert ist, welche (Renten-)Leistungen die GKV erbringt, wie sie organisiert ist und wie die nötigen finanziellen Mittel aufgebracht werden.
Im folgenden werden nur die für Arbeitnehmer wichtigsten Vorschriften des SGB VI wiedergegeben, die die Versicherungspflicht in der GKV betreffen.
Nähere Informationen rund um das Thema Berentung und Altersversorung finden Sie in unserem Online-Handbuch zum Arbeitsrecht unter den Stichworten "Betriebliche Altersversorgung", "Diskriminierungsverbote - Alter" und "Sozialversicherungspflicht". Was von Rentenaltersklauseln in Sozialplänen zu halten ist, können Sie unter "Abfindung und Diskriminierung - Alter" nachlesen.
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enhalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle, verlässliche und vollständige Fassungen des SGB VI und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Erstes KapitelVersicherter PersonenkreisErster AbschnittVersicherung kraft Gesetzes
Zweiter AbschnittFreiwillige Versicherung
Dritter AbschnittNachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting
Viertes Kapitel
Finanzierung
Zweiter Abschnitt
Beiträge und Verfahren
Erster Unterabschnitt
Beiträge
Dritter Titel
Verteilung der Beitragslast
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |