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03: Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (kurz: "SGB II") ist das Kernstück der Arbeitsmarktreform, die die ehemalige rot-grüne Regierungskoalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder umgesetzt hat. Das Reformvorhaben, dem sich das SGB II verdankt, ist besser bekannt als „Hartz IV“ und wurde Ende 2003 beschlossen.
Hauptinhalt des SGB II ist die Zusammenlegung der Leistungen, die zuvor getrennt als Arbeitslosenhilfe an Arbeitslose und als Sozialhilfe an erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger erbracht wurden. Beide Gruppen von „erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen“ erhalten seit Inkrafttreten des SGB II am 01.01.2005 Arbeitslosengeld II als neue Leistungsart.
Dadurch wurden die Zahlungen an Arbeitslosen, die nach Auslaufen ihres Arbeitslosengeldanspruchs weiter arbeitslos sind und nach alter Rechtslage Arbeitslosenhilfe bezogen haben, deutlich reduziert. Zuständig für die Gewährung von Arbeitslosengeld II ("Alg II") sind die Arbeitsagenturen, deren Zuständigkeitsbereich sich damit ausgeweitet hat.
Weiterführende Informationen im Zusammenhang mit dem SGB II finden Sie in unserem Online-Handbuch zum Arbeitsrecht unter den Stichworten "Arbeitslosengeld I" und "Sperrzeit, Sperrfrist".
Im folgenden werden nur einige besonders wichtige Vorschriften des SGB II wiedergegeben.
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enhalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des SGB II und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Kapitel 1
Fördern und Fordern
Kapitel 2Anspruchsvoraussetzungen
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |