HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

00b: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Art. 12

Den Erfordernissen des Verbraucherschutzes wird bei der Festlegung und Durchführung der anderen Unionspolitiken und -maßnahmen Rechnung getragen.

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Dr. Martin Hensche
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Nina Wesemann
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