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Gesetzentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes
09.01.2008. Am 07.11.2007 hat der Bundesrat eine Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht, die die Voraussetzungen für die Durchführung des Berufungsverfahrens betreffen.
Nach dem Vorschlag soll die sog. Berufungssumme, d.h. die für die Berufung gesetzlich vorgeschriebene wirtschaftliche Mindestbedeutung des Berufungsverfahrens, von derzeit 600,00 EUR auf 1.000,00 EUR angehoben werden.
Betroffen wären davon sowohl das Verfahren vor den Zivilgerichten, d.h. den Amts- und Landgerichten, als auch das Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Für beide Verfahren soll der Wert des „Beschwerdegegenstandes“ heraufgesetzt werden (§ 511 Abs.2 Nr.1 ZPO, § 64 Abs.2 Buchst. b ArbGG).
Zur Begründung dieses Vorschlags heißt es, man könne dadurch die Anzahl der Berufungsverfahren senken und letztlich Geld sparen, nämlich durch eine Verringerung der Richterstellen in den Bundesländern. Bundesweit könnten „im richterlichen Bereich“ 65 Stellen eingespart werden.
Die Bundesregierung unterstützt diesen Vorschlag nicht, und zwar mit guten Gründen.
Zum einen ist nämlich die Anzahl der tatsächlich eingelegten Berufungen seit einer Reihe von Jahren rückläufig, so dass eine weitere gesetzliche Barriere überflüssig erscheint.
Zweitens sind Berufungsverfahren alles andere als besonders zeit- und kostenaufwendig. Dies gilt gerade im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit, wo Berufungsverfahren zu etwa 40 Prozent im Wege des Vergleichs erledigt werden.
Schließlich muss man sich klarmachen, dass auch das Einsparargument nicht plausibel ist: Warum durch eine solche Reform 65 Richterstellen eingespart werden könnten und vor allem, in welchem zeitlichen Rahmen, ist bisher das Geheimnis der Entwurfverfasser.
Fazit: Die Zivilgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit ist ein staatlicher "Service", der den Staat verhältnismäßig wenig Geld kostet und dafür in Form von Rechtssicherheit viel Nutzen für die Bürger stiftet. Ausgerechnet hier den Rotstift anzusetzen, ist nicht besonders weitsichtig.
Nähere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie hier:
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes, Gesetzentwurf des Bundesrates, vom 07.11.2007 (Bundestag Drucks. 16/6970)
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes, Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein, vom 27.06.2007 (Bundesrat Drucks. 439/07)
Letzte Überarbeitung: 3. Januar 2014
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