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Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
09.07.2008. Am 04.06.2008 hat das Bundeskabinett das „Aktionsprogramm der Bundesregierung für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ beschlossen. Verantwortlich zeichnen die Bundesminister Olaf Scholz und Peer Steinbrück.
Ziel des in ungewohnt kämpferischer („law-and-order-“)Diktion betitelten Programms ist die Zurückdrängung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Einführung einer Ausweispflicht für Beschäftigte in Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind. Die Ausweispflicht bezieht sich auf die üblichen Personaldokumente (Personalausweis, Pass). Dadurch sollen die betreffenden Beschäftigten schneller als bisher identifiziert werden können.
Der - nicht fälschungssichere - Sozialversicherungsausweis, für den erst seit kurzem bzw. seit dem 01.01.2008 eine Mitführungspflicht besteht, soll im Gegenzug dann nicht mehr mitgeführt werden müssen. Zusätzlich zur Ausweispflicht sieht das Aktionsprogramm die Einführung einer sichtbar zu tragenden Chipkarte vor, die den Besitzer als regulär Beschäftigten ausweisen soll.
Darüber hinaus soll der Arbeitgeber künftig unter Androhung eines Bußgeldes zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Mitführens der Ausweispapiere verpflichtet sein. Nur bei ständig wechselnden Einsatzorten gilt auch ein schriftlicher Hinweis.
Schließlich ist vorgesehen, dass der Arbeitgeber mit der sozialversicherungsrechtlichen Meldung einer Beschäftigungsaufnahme nicht mehr bis zur ersten Lohnzahlung abwarten darf, sondern diese bereits mit Beschäftigungsbeginn vornehmen muss.
Auch dies gilt nur für die Branchen, die als schwarzarbeitgefährdet gelten.
Durch diese Änderung soll künftig der bei Prüfungen der Finanzkontrolle gerne vorgebrachten Ausrede der Boden entzogen werden, eine der Schwarzarbeit verdächtige Person werde erst „seit kurzem“ beschäftigt und die Anmeldung daher noch innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen.
Im Interesse einer zügigen Umsetzung will die Bundesregierung noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.
Nähere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie hier:
- Aktionsprogramm der Bundesregierung für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt, Ankündigung der Minister Olaf Scholz und Peer Steinbrück vom 04.08.2008
- Handbuch Arbeitsrecht: Sozialversicherungspflicht
Letzte Überarbeitung: 21. März 2020
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