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Betriebsverfassungsgesetz
28.07.2009. Der 2009 in 15. Auflage erschienene Basiskommentar zum Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) gibt Betriebsräten und den sie unterstützenden juristischen Beratern seit mittlerweile 30 Jahren eine nützliche Hilfestellung für ihre tägliche Arbeit (die erste Auflage erschien 1979).
Die Autoren sind bekannte Arbeitsrechtler mit gewerkschaftlichem Hintergrund:
Thomas Klebe ist Justiziar beim Vorstand der IG Metall, Jürgen Ratayczak ist beim Vorstand der IG Metall für Betriebs- und Mitbestimmungspolitik zuständig, Micha Heilmann ist Leiter der Rechtsabteilung der NGG und Sibylle Spoo ist im Fachbereich Telekommunikation bei der ver.di Bundesverwaltung tätig.
Wie viele lange etablierten Kommentare ist auch "der Klebe" im Laufe der Zeit immer umfangreicher geworden, wobei dies (anders als manch anderem Werk) nicht zulasten der Übersichtlichkeit ging.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Vorschriften des BetrVG beginnen mit dem Abdruck des Gesetzestextes, es folgt eine Inhaltsübersicht mit Verweisen auf die Randnummern der Erläuterungen und sodann werden diese selbst abgedruckt. Auf diese Weise erschließt sich der Inhalt des Kommentars rasch auch bei eiligem Durchblättern.
Für den bei der Auswertung juristischer Texte ungebübten Leser wird zu Anfang des Abkürzungsverzeichnisses kurz erläutert, wie die mit Hilfe der üblichen Abkürzungen benannten juristischen Zitate zu verstehen sind. Ein gut gemachtes Stichwortverzeichnis (auch keine Selbstverständlichkeit!) erleichtert die Handhabung des Kommentars nochmals.
Der Kommentar ist nach wie vor knapp gehalten. Wie schon in den Vorauflagen verzichtet er auf eine Kommentierung der Vorschriften über die Seeschiffahrt und die Luftfahrt (§§ 114 bis 117 BetrVG).
Trotz seines vergleichsweise knappen Umfangs spricht er alle wichtigen Probleme, die sich bei der Anwendung des BetrVG stellen, kurz an und bezieht in kontroversen Fragen Stellung, wobei die eigene Meinung entsprechend dem Konzept eines "Basiskommentars" in der Regel nur andeutungsweise begründet wird.
Der Brauchbarkeit des Kommentars schadet das nicht, da der Leser aufgrund der umfangreichen und aktuellen Nachweise der einschlägigen Rechtsprechung in die Lage versetzt wird, sich bei Bedarf durch Lektüre der Rechtsprechung genauer zu informieren.
Ein solches Konzept ist aufgrund der Verfügbarkeit praktisch aller wichtigen Gerichtsentscheidungen im Internet und wegen der nicht zu überschätzenden Bedeutung einschlägiger Gerichtsentscheidungen für die Rechtsfindung und die außergerichtliche juristische Argumentation heutzutage mehr denn je berechtigt.
Aufgrund seiner guten Lesbarkeit, seiner Aktualität und der Breite des gebotenen Problemüberblicks ist der Kommentar vor allem für Betriebsräte, daneben aber auch als ergänzendes Nachschlagewerk für alle mit dem BetrVG befassten Juristen zu empfehlen. Über den Preis von 29,90 EUR kann man sich nicht beklagen.
Nähere Informationen finden Sie hier;
Letzte Überarbeitung: 8. Juni 2014
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
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bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
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