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20/057a Kündigungsschutzklage trotz Wunsch nach Kündigung
29.04.2020. Wer als Arbeitgeber eine Kündigung erhält, kann dagegen Kündigungsschutzklage erheben. Im Erfolgsfall stellt das Arbeitsgericht dann fest, dass die Kündigung unwirksam ist.
In manchen Fällen hat eine Kündigungsschutzklage eine merkwürdige Vorgeschichte: Der Arbeitnehmer signalisiert dem Arbeitgeber, dass ihm eine Kündigung eigentlich ganz recht wäre.
Hier stellt sich die Frage, ob eine Kündigungsschutzklage dann noch erhoben werden kann, oder ob der Arbeitnehmer vielleicht auf das Klagerecht verzichtet hat. Möglicherweise ist eine Klage dann auch rechtsmissbräuchlich.
In einem aktuellen Fall hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) entschieden, dass der Wunsch nach einer Kündigung keinen Verzicht auf die Klagemöglichkeit darstellt (Hessisches LAG, Urteil vom 09.12.2019, 16 Sa 839/19).
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 09|2020: Hessisches LAG: Wunsch nach Ausspruch einer Kündigung macht spätere Klage nicht unzulässig.
Letzte Überarbeitung: 5. November 2021
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