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BAG, Ur­teil vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11

   
Schlagworte: Zeugnis, Zeugnis: Bedauernsformel, Zeugnis: Geheimcode
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 227/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.12.2012
   
Leitsätze:

1. Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers in einer Schlussformel, zB Dank für die Zusammenarbeit, gehören nicht zum erforderlichen Inhalt eines Arbeitszeugnisses.


2. Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, hat er keinen Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung der Schlussformel, sondern nur Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses ohne Schlussformel.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart Kammern Aalen, Urteil vom 18.6.2010 - 13 Ca 308/09
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 3.2.2011 - 21 Sa 74/10
   

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