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LAG Nie­der­sach­sen, Be­schluss vom 03.11.2009, 1 TaBV 63/09

   
Schlagworte: Einigungsstelle, Wirtschaftsausschuss
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Aktenzeichen: 1 TaBV 63/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 03.11.2009
   
Leitsätze: Die Einigungsstelle zur Auskunftserteilung gegenüber dem Wirtschaftsausschuss ist nicht offensichtlich unzuständig, wenn die Auskunft über die Vermögensübertragung von einer Konzernholdinggesellschaft verlangt wird, nachdem durch Umstrukturierung ein Gemeinschaftsbetrieb mit mehreren Gesellschaften mit beschränkter Haftung geschaffen wurde und die Holdinggesellschaft dort in Personalfragen "das Sagen" hat.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hildesheim,
Beschluss des vom 20.07.2009, 3 BV 3/09
   

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