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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Hamm, Be­schluss vom 19.07.2010, 10 TaBV 39/10

   
Schlagworte: Einigungsstelle
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Aktenzeichen: 10 TaBV 39/10
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 19.07.2010
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Münster, Beschluss vom 08.04.2010, 2 BV 12/10
   

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040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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