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BAG, Ur­teil vom 12.12.2012, 10 AZR 922/11

   
Schlagworte: Jahressonderzahlung, Befristung: Jahressonderzahlung, Tarifvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 922/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.12.2012
   
Leitsätze: Bestehen im Kalenderjahr mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber, sind diese bei der Berechnung der Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sie unmittelbar aneinander anschließen. Eine Kürzung der Jahressonderzahlung um je ein Zwölftel nach § 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L kommt für solche Monate nicht in Betracht, in denen ein Entgeltanspruch oder ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L aus einem früheren Arbeitsverhältnis bestand.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.6.2011 - 12 Ca 1656/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2011 - 17 Sa 1012/11
   

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