Um das Angebot dieser Webseite optimal zu präsentieren und zu verbessern, verwendet diese Webseite Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Näheres dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Okay

HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 17.06.2014, 3 AZR 757/12

   
Schlagworte: Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Gleichbehandlungsgrundsatz, Arbeiter, Angestellter
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 3 AZR 757/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.06.2014
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 27.1.2011 - 2 Ca 1130/09
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.3.2012 - 13 Sa 254/11
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 3 AZR 757/12