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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 18.02.2011, 13 Sa 2049/10

   
Schlagworte: Diskriminierung: Geschlecht, Diskriminierung: Alter
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 13 Sa 2049/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.02.2011
   
Leitsätze: Das Abweichen von einer tariflichen Beförderungsregel ("Voraussetzung einer Beförderung ist mindestens eine regelmäßige 1-jährige Tätigkeit in der vorhergehenden Gruppe") indiziert ohne eine daraus folgende konkrete Diskriminierung keine Benachteiligung wegen des Geschlechts oder Alters.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 13.08.2010, 28 Ca 10058/10
   

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