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BAG, Ur­teil vom 21.04.1993, 5 AZR 399/92

   
Schlagworte: Ausschlussfrist: Lohnabrechnung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 399/92
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.04.1993
   
Leitsätze:

1. Hat der Arbeitgeber durch Abrechnung eine Forderung des Arbeitnehmers vorbehaltlos ausgewiesen, so braucht der Arbeitnehmer diese Forderung nicht mehr geltend zu machen, um eine Ausschlußfrist zu wahren (wie BAG 40, 258 = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

2. Die Pflicht zur Geltendmachung wird nicht dadurch wieder begründet, daß der Arbeitgeber die Forderung später bestreitet.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Nürnberg
Landesarbeitsgericht Nürnberg
   

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