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BAG, Ur­teil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09

   
Schlagworte: Kündigung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 727/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.04.2011
   
Leitsätze: Für ein Inkenntnissetzen iSd. § 174 Satz 2 BGB reicht die bloße Mitteilung im Arbeitsvertrag, dass der jeweilige Inhaber einer bestimmten Funktion kündigen dürfe, nicht aus. Erforderlich ist vielmehr ein zusätzliches Handeln des Vollmachtgebers, aufgrund dessen es dem Empfänger der Kündigungserklärung möglich ist, der ihm genannten Funktion, mit der das Kündigungsrecht verbunden ist, die Person des jeweiligen Stelleninhabers zuzuordnen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Offenbach, Urteil vom 4.12.2008, 3 Ca 375/08
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2009, 16 Sa 2254/08
   

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