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BAG, Ur­teil vom 09.06.2011, 6 AZR 687/09

   
Schlagworte: Kündigung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 687/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.06.2011
   
Leitsätze: Leben Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung und sind sie deshalb nach der Verkehrsanschauung füreinander als Empfangsboten anzusehen, gelangt eine an einen der Ehegatten gerichtete Willenserklärung grundsätzlich auch dann in dessen Macht- und Zugriffsbereich, wenn sie dem anderen Ehegatten außerhalb der Wohnung übermittelt wird.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.10.2008, 3 Ca 1573/08
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 7.09.2009, 2 Sa 210/09
   

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