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BAG, Ur­teil vom 03.12.2019, 9 AZR 78/19

   
Schlagworte: Beschäftigungsanspruch, Schwerbehinderter Mensch, Schwerbehinderung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 78/19
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 03.12.2019
   
Leitsätze: Ein öffentlicher Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine ermessensfehlerfrei unbeschränkt ausgeschriebene Stelle außerhalb des nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzuführenden Bewerbungs- und Auswahlverfahrens vorab einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zuzuweisen, um dessen Anspruch auf Beschäftigung nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX zu gewährleisten.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Erfurt, Urteil vom 01.04.2016, 9 Ca 17/16,
Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.09.2018, 4 Sa 231/16
   

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