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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 04.05.2011, 7 Sa 1427/10

   
Schlagworte: Restitutionsklage
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 7 Sa 1427/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 04.05.2011
   
Leitsätze: Die in § 35 EGZPO getroffene Stichtagsregelung ist nicht zu beanstanden. Sie ist nicht willkürlich, denn sie knüpft an den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ziffer 8 des § 580 ZPO an. Bei Schaffung der Zif.8 des § 580 ZPO war dem Gesetzgeber bekannt, dass die Möglichkeit der Anrufung des EGMR bestand und wie lang die dortigen Verfahren dauern. Das Festhalten an der 5-Jahres-Frist lässt erkennen, dass es sich insoweit nicht um ein "Redaktionsversehen" gehandelt hat.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 18.10.2010, 6 Ca 2708/97
   

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