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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

FG Müns­ter, Be­schluss vom 08.05.2009, 1 K 2872/08 E

   
Schlagworte: Werbungskosten, Betriebsausgaben, Steuer
   
Gericht: Finanzgericht Münster
Aktenzeichen: 1 K 2872/08 E
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 08.05.2009
   
Leitsätze:
Vorinstanzen:
   

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wesemann@hensche.de

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