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LAG Hamm, Ur­teil vom 17.11.2011, 8 Sa 781/11

   
Schlagworte: Kündigungsschutzklage, Kündigungschutzprozess
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Aktenzeichen: 8 Sa 781/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.11.2011
   
Leitsätze:

Ist die Klageschrift nicht oder nur mit einer Paraphe unterzeichnet, so kann die gleichzeitige Einreichung einer beglaubigten Abschrift mit korrekt unterzeichnetem Beglaubigungsvermerk den dargestellten Mangel nur bei Personenidentität der Unterzeichner überwinden. Andernfalls kann nicht angenommen werden, dass bei Unterzeichnung des Beglaubigungsvermerks der Wille vorhanden ist, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Paderborn, Urteil vom 07.04.2011, 1 Ca 1757/10
   

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