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LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Ur­teil vom 23.03.2011, 2 Sa 93/10

   
Schlagworte: Strukturausgleich, TVÜ-Länder, TVÜ-L, Tarifvertrag
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen: 2 Sa 93/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 23.03.2011
   
Leitsätze: Weder Wortlaut noch Tarifsystematik oder Sinn und Zweck des Strukturausgleiches nach § 12 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Länder hindern ein Verständnis des Merkmals "Aufstieg - ohne Aufstieg", dass am Stichtag 01.10.2005 die für die Überleitung maßgebliche Vergütungsgruppe nicht mit einem früheren oder zukünftigen Aufstieg verbunden sein darf.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Rostock, Urteil vom 28.01.2010, 3 Ca 1758/09
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2012, 6 AZR 261/11
   

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