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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Köln, Ur­teil vom 26.07.2010, 5 Sa­Ga 10/10

   
Schlagworte: Betriebsratsmitglied, Betriebsrat: Benachteiligung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 5 SaGa 10/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.07.2010
   
Leitsätze: Wird einem Arbeitnehmer aus Anlass der Wahl in den Betriebsrat ein räumlich ungünstigeres Büro (Großraumbüro statt Arbeitszimmer mit zwei Arbeitsplätzen) zugewiesen, liegt eine Benachteiligung im Sinne des § 78 Satz 2 BetrVG vor.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 17.06.2010, 3 Ga 27/10
   

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