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LAG Köln, Ur­teil vom 21.04.2011, 7 Sa 25/11

   
Schlagworte: Teilzeit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 7 Sa 25/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.04.2011
   
Leitsätze: Hält ein Arbeitgeber dem Aufstockungsverlangen eines Teilzeitbeschäftigten nach § 9 TzBfG entgegen, er habe die unternehmerische Entscheidung getroffen, grundsätzlich nur Teilzeitkräfte zu beschäftigen, so muss er diese Entscheidung durch sachliche, arbeitsplatzbezogene Gründe rechtfertigen. Eine solche unternehmerische Entscheidung unterliegt in diesem Zusammenhang keinesfalls nur einer Willkürkontrolle (Anschluss an BAG v. 15.8.2006, 9 AZR 8/06, NZA 2007, 255 ff.).
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2010, 9 Ca 8610/10
   

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