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LAG Köln, Ur­teil vom 01.06.2011, 3 Sa 1577/10

   
Schlagworte: Annahmeverzug, Annahmeverzugslohn
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 3 Sa 1577/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 01.06.2011
   
Leitsätze: Gemäß § 115 SGB X gehen Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Annahmeverzugsentgelt nur insoweit auf den Träger von Sozialleistungen über, als dieser Sozialleistungen an dem Arbeitnehmer erbracht hat, die aufgrund dessen eigener sozialrechtlicher Ansprüche für diesen selbst bestimmt sind (Anschluss an LAG Köln, Urteil vom 16.09.2010 - 7 Sa 385/09).
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2010, 6 Ca 4330/10
   

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