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20/088b Gren­zen des Wei­sungs­rechts bei Ver­set­zung

Ver­setzt der Ar­beit­ge­ber ei­nen Ar­beit­neh­mer auf ei­ne ge­rin­ger­wer­ti­ge Po­si­ti­on, über­schrei­tet er sein Wei­sungs­recht: Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln, Ur­teil vom 09.07.2020, 8 Sa 623/19
Polier, der zwei Bauarbeitern mit ausgestrecktem Arm Arbeit zuweist

02.09.2020. Der Ar­beit­ge­ber ist nach § 106 Ge­wer­be­ord­nung (Ge­wO) be­fugt, sei­nen Ar­beit­ge­bern Wei­sun­gen zu er­tei­len. Die­ses Wei­sungs­recht um­fasst auch den In­halt des Ar­beits­ver­hält­nis­ses, so­dass der Ar­beit­ge­ber ei­ne Ver­set­zung auf das Wei­sungs­recht stüt­zen kann.

Je­doch ist ei­ne Ver­set­zung nur dann noch vom Wei­sungs­recht um­fasst, wenn sie auf ei­ne gleich­wer­ti­ge Po­si­ti­on er­folgt. Wird ei­ne Ar­beit­neh­me­rin, die ein Team von meh­re­ren Mit­ar­bei­tern lei­tet, auf ei­ne Stel­le oh­ne Per­so­nal­füh­rungs­be­fug­nis ver­setzt, stellt dies ei­ne Ver­set­zung auf ei­ne ge­rin­ger­wer­ti­ge Po­si­ti­on dar. So­mit ist die­se Ver­set­zung nicht von dem Wei­sungs­recht ge­deckt: Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln, Ur­teil vom 09.07.2020, 8 Sa 623/19.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ent­schei­dung fin­den Sie hier: Up­date Ar­beits­recht 18|2020 LAG Köln: Un­wirk­sa­me Ver­set­zung ei­ner „Lei­te­rin Fi­nanz- und Rech­nungs­we­sen“ auf ei­ne Stel­le oh­ne Per­so­nal­füh­rungs­be­fug­nis.

Letzte Überarbeitung: 16. November 2021

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