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Einwand gegen Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs
20.10.2021. Wehrt sich ein Arbeitnehmer gegen seine Kündigung und gewinnt in der ersten Instanz, hat er einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Diesen Titel kann er dann vollstrecken lassen: Wenn sich also der Arbeitgeber verweigert, den (unwirksam) gekündigten Arbeitnehmer zu beschäftigen, kann der Arbeitnehmer die Verhängung eines Zwangsgelds gem. § 888 Zivilprozessordnung (ZPO) beantragen.
Teilweise spricht ein Arbeitgeber dann eine weitere Kündigung aus, um die Weiterbeschäftigung zu verhindern. Jedoch ist eine solche nachträgliche Kündigung für das Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO unbeachtlich. Stattdessen muss der Arbeitgeber dies im Berufungsverfahren oder im Wege einer Vollstreckungsgegenklage geltend machen, so das Hessisches Landesarbeitsgericht in dem Beschluss vom 03.08.2021, 10 Ta 56/21.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 21|2021 Hessisches LAG: Weiterbeschäftigungstitel können trotz nachgeschobener Kündigungen vollstreckt werden.
Letzte Überarbeitung: 22. Oktober 2021
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