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ARBEITSRECHT AKTUELL // 23/059

Dia­gno­se­schlüs­sel in AU-Be­schei­ni­gun­gen und ihr Be­weis­wert

Ein Ver­stoß ge­gen die Pflicht zur An­ga­be von Dia­gno­sen in ei­ner ärzt­li­chen AU-Be­schei­ni­gung kann de­ren Be­weis­wert er­schüt­tern: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 28.06.2023, 5 AZR 335/22
Arzt, Belastung

03.12.2023. Ein Zeit­ar­beit­neh­mer wur­de zum 30.09.2020 ge­kün­digt und da­nach durch­ge­hend krank ge­schrie­ben. Sein Ar­beit­ge­ber ver­wei­ger­te die Ent­gelt­fort­zah­lung und ar­gu­men­tier­te, dass der ver­wen­de­te Dia­gno­se­schlüs­sel nur ein Sym­ptom, nicht aber ei­ne Krank­heit an­zeig­te.

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ent­schied, dass der ver­wen­de­te Dia­gno­se­schlüs­sel doch ei­ne Er­kran­kung dar­stell­te und kein Ver­stoß ge­gen die Ar­beits­un­fä­hig­keits-Richt­li­nie vor­lag.

So­mit blieb der Be­weis­wert der AU-Be­schei­ni­gung er­hal­ten. Nur bei un­zu­rei­chen­der Dia­gno­se­stel­lung könn­te die­ser er­schüt­tert wer­den: BAG, Ur­teil vom 28.06.2023, 5 AZR 335/22

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ent­schei­dung fin­den Sie hier: Up­date Ar­beits­recht 23|2023 BAG: Dia­gno­se­schlüs­sel bei ärzt­li­chen Be­schei­ni­gun­gen der Ar­beits­un­fä­hig­keit

 

Hand­buch Ar­beits­recht: Krank­heit

Letzte Überarbeitung: 20. März 2025

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