- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2023
- Arbeitsrecht 2022
- Arbeitsrecht 2021
- Arbeitsrecht 2020
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Bankenverband warnt vor hartem Brexit
26.06.2020. (fle) - Vor der nächsten Verhandlungsphase des Brexit sind die Nerven in der Finanzbranche angespannt.
Großbritannien ist zwar bereits seit dem 01. Februar 2020 kein Mitglied der EU mehr. Großbritannien bleibt aber bis zum Jahresende weiter im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion.
Bisher stecken die Brexit-Verhandlungen jedoch fest und auch ein Scheitern kann nicht ausgeschlossen werden. Ein sog. „harter Brexit“ würde vor allem für die Finanzbranche eine besonders riskante Situation darstellen.
Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands, sagte dazu: „Das Spitzengespräch der EU mit Boris Johnson in dieser Woche hat trotz allseitiger Beteuerungen kaum Fortschritte in die frustrierenden Brexit-Verhandlungen gebracht“.
Für den Finanzsektor sei ein sicherer Marktzugang auf verlässlicher rechtlicher Grundlage elementar.
Der Hauptgeschäftsführer appelliert daher: „Das muss geregelt werden, ansonsten drohen gerade unter den aktuellen Corona-Bedingungen massive Risiken für Banken, Unternehmen und für die Sicherheit der Finanzmärkte.“
In einem neuen Positionspapier des Bankenverbands wurden deshalb Forderungen für ein zukünftiges Miteinander von EU und Großbritannien im Finanzsektor formuliert.
Der Verband vertritt im Hinblick auf die festgefahrene Verhandlungssituation in London die Position, dass nur ein Freihandelsabkommen und entsprechende Äquivalenzentscheidungen die reibungslose Fortführung relevanter Finanzgeschäfte garantieren können. Mit den Äquivalenzentscheidungen sollen auch in Zukunft Geschäfte von Banken und somit die Stabilität des Marktes gesichert werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 16. November 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de