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10a: Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 (Richtlinie 2008/94/EG)
Die Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 soll die Zahlung der Löhne an Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers gewährleisten.
Daher verpflichtet sie die EU-Länder zur Schaffung von Garantieeinrichtungen und regelt die Modalitäten für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von grenzübergreifend tätigen Arbeitgebern.
Der Schutz der Richtlinie ist unabhängig von der Dauer des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsverhältnisses und gilt auch für Teilzeitarbeitnehmer, Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag und Arbeitnehmer mit einem Leiharbeitsvertrag.
Quelle / ©: Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu
Hinweis: Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.
KAPITEL I
GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II
VORSCHRIFTEN ÜBER DIE GARANTIEEINRICHTUNGEN
KAPITEL III
VORSCHRIFTEN ÜBER DIE SOZIALE SICHERHEIT
KAPITEL IV
VORSCHRIFTEN FÜR GRENZÜBERGREIFENDE FÄLLE
KAPITEL V
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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