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Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) vom 23.07.2004 (BGBl. I S. 1842).
Mit "Schwarzarbeit" kann man verschiedene Dinge meinen. In einem weiteren Sinne liegt Schwarzarbeit bereits dann vor, wenn der Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses seine gesetzlichen Meldepflichten verletzt und daher für den Arbeitnehmer keine Sozialabgaben und keine Lohnsteuer abführt. Eine schwerer wiegende Form der Schwarzarbeit liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer nicht nur nicht ordnungsgemäß angemeldet ist, sondern wenn er neben seinem Schwarzlohn gleichzeitig Lohnersatzleistungen vom Arbeitsamt oder der Krankenkasse oder Sozialhilfe bezieht.
Abschnitt 1
Zweck
Abschnitt 2
Prüfungen
Abschnitt 3
Bußgeld- und Strafvorschriften
Abschnitt 4
Ermittlungen
Abschnitt 5
Datenschutz
Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Rechtsweg
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