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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 10.09.2014, 15 Sa­Ga 1468/14

   
Schlagworte: Abordnung, Versetzung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 15 SaGa 1468/14
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 10.09.2014
   
Leitsätze: Ehemalige Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR können von der Behörde des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheisdienstes jedenfalls dann zu anderen Behörden abgeordnet und versetzt werden, wenn der neue Arbeitsplatz nur 500 m entfernt ist.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.07.2014 -16 Ga 8789/14
   

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