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LAG Nürn­berg, Ur­teil vom 25.01.2011, 7 Sa 521/10

   
Schlagworte: Kündigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Aktenzeichen: 7 Sa 521/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 25.01.2011
   
Leitsätze: Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich oder außerordentlich, ist der Arbeitnehmer unabhängig von der Frage, ob die Kündigung wirksam ist, auf Verlangen des Arbeitgebers zur Herausgabe des ihm überlassenen PKW verpflichtet. Etwas anderes gilt - in Anlehnung an den Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung - nur dann, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Verweigert der Arbeitnehmer die Herausgabe des Fahrzeugs, kann dies einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. Im Einzelfall kann eine vorherige Abmahnung geboten sein.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bayreuth, Urteil vom 13.04.2010, 3 Ca 1540/09
   

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