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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 28.09.2010, 7 Sa 1275/10

   
Schlagworte: Befristung: Verlängerung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 7 Sa 1275/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 28.09.2010
   
Leitsätze: 1. Die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit, die im Ausgangsvertrag nicht enthalten war, ist eine Vertragsänderung, die einer zulässigen Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG entgegensteht.(Rn.20)
2. Allein mit der Bezugnahme auf den TVöD wird für die Arbeitsverträge, die nicht unter die Regelung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 TVöD fallen, nicht schon eine Kündigungsmöglichkeit im befristeten Arbeitsverhältnis vereinbart.(Rn.21)
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.04.2010, 6 Ca 86/10
   

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