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BAG, Ur­teil vom 19.07.2012, 2 AZR 782/11

   
Schlagworte: Abmahnung, Abmahnung: Fristen
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 782/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.07.2012
   
Leitsätze: Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus seiner Personalakte nur dann verlangen, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist.
Vorinstanzen: Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2010 - 7 Sa 427/09
Arbeitsgericht Eisenach, Urteil vom 3.09.2009 - 4 Ca 868/08
   

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