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BAG, Ur­teil vom 14.07.2010, 10 AZR 291/09

   
Schlagworte: Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 291/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.07.2010
   
Leitsätze:

Ein Vorvertrag, der den Arbeitnehmer ohne zeitliche Begrenzung zum Abschluss eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verpflichtet, ist für den Arbeitnehmer unverbindlich. Aufgrund des unverbindlichen Vorvertrags kann der Arbeitnehmer wie bei einem bedingten Wettbewerbsverbot entweder Wettbewerbsfreiheit ohne Karenzentschädigung oder Wettbewerbsenthaltung zu den Bedingungen des Vorvertrags wählen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 5.02.2008, 25 Ca 293/07
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 12.01.2009, 8 Sa 35/08
   

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