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LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Ur­teil vom 28.02.2012, 2 Sa 290/11

   
Schlagworte: Kündigungsbefugnis
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen: 2 Sa 290/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 28.02.2012
   
Leitsätze: Ein Niederlassungsleiter ist grundsätzlich zum Ausspruch von Kündigungen berechtigt. Eine ausdrückliche Mitteilung hierüber ist nicht erforderlich. Es ist jedoch erforderlich, dass der Arbeitgeber sich über die Person des Niederlassungsleiters im Klaren ist. Die Formulierung "Contact Center Manager" reicht hierfür nicht aus.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Rostock, Urteil vom 04.08.2011, 2 Ca 409/11
   

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