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LG Frank­furt / Main, Ur­teil vom 07.03.2011, 2-04 O 584/09

   
Schlagworte: Mobbing, Mobbing: Schmerzensgeld
   
Gericht: Landgericht Frankfurt / Main
Aktenzeichen: 2-04 O 584/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 07.03.2011
   
Leitsätze: Es stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Beamten dar, wenn bei dem Verdacht von Straftaten und Dienstvergehen dieser Verdacht den Mitarbeitern der Behörde gegenüber nicht sachlich und ausgewogen kommuniziert wird, sondern der Dienstvorgesetzte unter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung zu erkennen gibt, dass die Vorwürfe seiner Meinung nach gerechtfertigt sind.
Vorinstanzen:
   

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