HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 07.11.2012, 12 Sa 654/11

   
Schlagworte: Fragerecht, Gewerkschaft, Tarifpluralität
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 12 Sa 654/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 07.11.2012
   
Leitsätze: Eine Gewerkschaft kann aus eigenem Recht die Unzulässigkeit einer Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im Arbeitsverhältnis geltend machen.
Die Klägerin (Gewerkschaft) hat auch im tarifpluralen Betrieb gemäß § 9 abs. 3 GG einen Anspruch auf Unterlassung der Frage der Beklagten an ihre Mitarbeiter/innen, ob sie Mitglieder der Klägerin sind, es sei denn, dass die Frage zur Klärung der Anwendung von Arbeitsbedingungen aus einem mit der Klägerin abgeschlossenen Tarifvertrag erforderlich ist.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.02.2011, 10 Ca 6462/10
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 12 Sa 654/11