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BFH, Be­schluss vom 20.07.2006, VI R 94/01

   
Schlagworte: Dienstreise, Nettoprinzip, Aufteilungsverbot
   
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 94/01
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 20.07.2006
   
Leitsätze: Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Können Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen in abziehbare Werbungskosten (Betriebsausgaben) und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich (betrieblich) veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind?
Vorinstanzen:
   

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