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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

KAG Mainz, Be­schluss vom 21.06.2016, KAG Mainz M 01/16 Tr-ewVfg

   
Schlagworte: Kirchenarbeitsrecht, Mitarbeitervertretung
   
Gericht: Kirchliches Arbeitsgericht Mainz
Aktenzeichen: KAG Mainz M 01/16 Tr-ewVfg
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 21.06.2016
   
Leitsätze:
Vorinstanzen:
   

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030 / 26 39 620
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Nina Wesemann
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040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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