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LAG Köln, Ur­teil vom 07.06.2011, 12 Sa 1530/10

   
Schlagworte: Urlaubsabgeltung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 12 Sa 1530/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 07.06.2011
   
Leitsätze:

1. Der Anspruch auf Abgeltung des bestehenden Urlaubs entsteht auch bei über das Arbeitsverhältnis hinaus andauernder Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird sofort fällig. Er ist nicht Surrogat des Urlaubsanspruchs, sondern reine Geldforderung und unterliegt damit wie andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen.

2. Im Fall des Betriebsübergangs und der Unsicherheit des betroffenen Arbeitnehmers, ob er einen Widerspruch i. S. d. § 613 a Abs. 6 BGB erklären will, ist dieser bei Anwendbarkeit von Ausschlussfristenregelungen gehalten, mögliche Entgeltansprüche zur zunächst prophylaktischen Wahrung der Ausschlussfristen auch gegen den "alten" Arbeitgeber geltend zu machen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 27.10.2010, 2 Ca 1492/10
   

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